EuG Zweite Kammer Urteil

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren

Interflon BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke FOODLUBE – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. März 2008 (Sache R 638/2007-2) wird aufgehoben, soweit darin die Beschwerde in Bezug auf chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke der Klasse 1 und technische Öle und Fette sowie Schmiermittel der Klasse 4 zurückgewiesen wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 3. März 2008 (Sache R 638/2007-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Interflon BV und der Illinois Tool Works, Inc.

Angaben zur Rechtssache

>lt>13