Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren
Interflon BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke FOODLUBE – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. März 2008 (Sache R 638/2007-2) wird aufgehoben, soweit darin die Beschwerde in Bezug auf chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke der Klasse 1 und technische Öle und Fette sowie Schmiermittel der Klasse 4 zurückgewiesen wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 3. März 2008 (Sache R 638/2007-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Interflon BV und der Illinois Tool Works, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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