Zum Begriff der "völligen Berufsunfähigkeit" eines Zahnarztes im Sinne des § 13 der Alterssicherungsordnung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zum Begriff der "völligen Berufsunfähigkeit" eines Zahnarztes im Sinne des § 13 der Alterssicherungsordnung der Niedersächsischen Zahnärztekammer. Zur Leistung einer Berufsunfähigkeitsrente an einen Zahnarzt, dessen linke Hand fast völlig funktionsunfähig ist.