BGH 2. Strafsenat Beschluss

Revision gegen Urteil wegen Messerbesitz verworfen KI-Titel

BGH, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 2 StR 418/22

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 25. Mai 2022 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass von der Einziehung des Messers abgesehen wird und der Ausspruch über die Einziehung des Messers entfällt; im Übrigen hat die Überprüfung der angegriffenen Entscheidung auf die Sachrüge keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Verfahrensrügen versagen aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift näher ausgeführten Gründen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Franke | Appl | Krehl RiBGH Schmidt ist urlaubsbedingt an der Unterschrift gehindert.