Der Jagdpächter hat nach jagdrechtlichen Bestimmungen keinen Anspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde, von …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Jagdpächter hat nach jagdrechtlichen Bestimmungen keinen Anspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde, von dieser der Abbruch eines in seinem Jagdbezirk gelegenen früher jagdlichen Zwecken dienenden Wochenendhauses zu verlegen.