OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Der Senat hält auch unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse an seiner Rechtsprechung fest, daß kurdischen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Senat hält auch unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse an seiner Rechtsprechung fest, daß kurdischen Volkszugehörigen im Westen der Türkei grundsätzlich eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht.

Eine asyl- bzw abschiebungsrechtlich relevante Rückkehrgefährdung besteht regelmäßig nur bei solchen Personen, die sich in besonderer Weise exilpolitisch exponiert haben oder gegen die aus sonstigen individuellen Gründen der konkrete Verdacht besteht, die PKK oder andere staatsfeindliche Organisationen in herausgehobener Weise zu unterstützen.