Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Kommunalverfassungsbeschwerde KI-Titel
Verfahrenseinstellung · Rücknahme der Beschwerde · Kommunalverfassungsbeschwerde · NStGHG
Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Nachdem die Antragsteller mit Schriftsatz vom 15. Februar 2016 ihre Kommunalverfassungsbeschwerde zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt. Eine allgemeine Bedeutung, die eine Fortführung des Verfahrens trotz der Rücknahme gebieten würde (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 242 f.), ist nicht gegeben.
Das Verfahren ist nach § 21 Abs. 1 NStGHG kostenfrei; Auslagen der Beteiligten werden gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 NStGHG nicht erstattet.