BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einer ausländerrechtlichen Sache

Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einer ausländerrechtlichen Sache - Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG)

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Eine Begründung des Beschlusses wird gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 BVerfGG).

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.