BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einer ausländerrechtlichen Sache
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einer ausländerrechtlichen Sache - Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG)
Verfassungsrecht – Eilantrag abgelehnt
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Eine Begründung des Beschlusses wird gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 BVerfGG).
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.