Für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Deutschtum des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Deutschtum des betreffenden Aussiedlers und dem Verlassen des Vertreibungsgebietes erforderlich (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 8.7.1964, OS II 126/63).
2. Vertriebener nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist nicht, wer eines der in dieser Vorschrift genannten Gebiete deshalb verlassen hat, weil er jemandem bei Entweichen aus der Haft behilflich war, die auf einer strafrechtlichen Verurteilung beruhte.