EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 5

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Mizuno KK gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G – Ältere Gemeinschaftsbildmarke G+ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mizuno KK trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2010 (Sache R 821/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Golfino AG und der Mizuno KK