OVG NRW 1. Senat Beschluss

OVG NRW – 1 A 836/09

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. März 2009 – 10 K 4501/08 – und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 2012 – 1 A 836/09 – sind mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).