EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 6

EAGFL – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben

Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EAGFL – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Finanzielle Berichtigungen – Entwicklung des ländlichen Raums – Beihilfe für Bedürftige

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 202, S. 35), soweit sie bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik ausschließt