EuG Sechste Kammer Urteil zitiert von 1

Sprachenregelung – Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für Verwaltungsräte

Königreich Spanien gegen Europäische Kommission

Sprachenregelung – Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für Verwaltungsräte – Veröffentlichung in allen Amtssprachen – Änderungen – Verordnung Nr. 1 – Art. 27, 28 und 29 Abs. 1 des Statuts – Art. 1 Abs. 1 und 2 des Anhangs III des Statuts – Begründungspflicht – Diskriminierungsverbot

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3. Die Republik Litauen und die Hellenische Republik tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3) und der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/95/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 für den Fachbereich „Information“ (Bibliothek/Dokumentation) (ABl. 2007, C 103 A, S. 7)