Sprachenregelung – Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für Verwaltungsräte
Königreich Spanien gegen Europäische Kommission
Sprachenregelung – Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für Verwaltungsräte – Veröffentlichung in allen Amtssprachen – Änderungen – Verordnung Nr. 1 – Art. 27, 28 und 29 Abs. 1 des Statuts – Art. 1 Abs. 1 und 2 des Anhangs III des Statuts – Begründungspflicht – Diskriminierungsverbot
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3. Die Republik Litauen und die Hellenische Republik tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3) und der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/95/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 für den Fachbereich „Information“ (Bibliothek/Dokumentation) (ABl. 2007, C 103 A, S. 7)