Nichtzulassung der Revision bei Vorschuss- und Feststellungsanspruch KI-Titel
BGH, Beschluss vom 21. Juni 2023 - VII ZR 439/21
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 14. April 2021 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 44.080,00 € (38.080 € für den Vorschussanspruch; 6.000 € für den Feststellungsantrag)
Pamp Halfmeier Kartzke
Sacher Borris