Leben Eltern getrennt und wechseln sich in etwa halbwöchentlichem Turnus mit der Pflege und Erziehung des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Leben Eltern getrennt und wechseln sich in etwa halbwöchentlichem Turnus mit der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes ab, sind beide Elternteile nicht "alleinerziehend" iS des § 23 Abs 2 BSHG und haben beide nicht Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag.