OVG NRW 12. Senat Beschluss

Fristverfall bei Beschwerde gegen Verwaltungsbeschluss KI-Titel

Fristverfall · VwGO · Beschwerde · Rechtsmittelbelehrung · Gerichtskosten

Verwaltungsrecht Beschwerde verworfen

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen, weil sie nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angegriffenen Beschlusses am 2. November 2023 begründet worden ist (§ 146 Abs. 4 Satz 1 und 4 VwGO); auf das fristgebundene Begründungserfordernis wird in der dem angegriffenen Beschluss beigefügten Rechtsmittelbelehrung zutreffend hingewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens (§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO).

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).