Zur Frage der Aufhebung eines Geh- und Fahrrechts.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage der Aufhebung eines Geh- und Fahrrechts.
2. Wenn der Zweck der Flurbereinigung es erfordert, ist die Veränderung einer Gebäudefläche zulässig, nicht aber die bauliche Veränderung eines Gebäudes, das dem betroffenen Teilnehmer in vollem Umfang verbleibt.
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