Vorläufige Einstellung des Verfahrens mit Geldauflage KI-Titel
§ 153 a StPO · Vorläufige Einstellung · Geldauflage · Ratenzahlung
Zivilrecht
Tenor
Mit Zustimmung des Angeklagten, seines Verteidigers und des Vertreters der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gemäß § 153 a StPO vorläufig eingestellt.
Dem Angeklagten wird aufgegeben, einen Geldbetrag in Höhe von 2.000,00 Euro an den
…
zu zahlen.
Ihm wird nachgelassen, diesen Betrag in monatlichen Raten von 5 x 300,00 Euro und 1 x 500,00 Euro, beginnend ab den 01.08.2024, sodann jeweils spätestens fällig am 3. Werktag des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.