Tatbestand und Entscheidungsgründe sh
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger DM 363.780,71 (= € 185.998,12) nebst 12 % Zinsen hierauf seit dem 03.12.1999 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
1
Tatbestand und Entscheidungsgründe sh. Teilversäumnisurteil vom 27.3.2002