LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Zivilkammer Teilurteil

Tatbestand und Entscheidungsgründe sh

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger DM 363.780,71 (= € 185.998,12) nebst 12 % Zinsen hierauf seit dem 03.12.1999 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Tatbestand und Entscheidungsgründe sh. Teilversäumnisurteil vom 27.3.2002