Staatliche Beihilfen – Telekommunikation
Vtesse Networks Ltd gegen Europäische Kommission
Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Telekommunikation – Grundsteuer der Unternehmen im Vereinigten Königreich – Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass die in Rede stehende Maßnahme keine Beihilfe darstellt – Fehlende individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Vtesse Networks Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die AboveNet Communications UK Ltd, die Gamma Telecom Ltd, die VTL (UK) Ltd und die British Telecommunications plc tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/951/EG der Kommission vom 12. Oktober 2006 über die Erhebung der Grundsteuer auf Telekommunikationsinfrastruktur im Vereinigten Königreich durch das Vereinigte Königreich (K 4/2005 [ex NN 57/2004, ex CP 26/2004]) (ABl. L 383, S. 70)