BVerwG 5. Senat Beschluss

Ausschluss von Ausgleichsleistungen

Ausschluss von Ausgleichsleistungen; erhebliches Vorschubleisten für das nationalsozialistische System

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

2

Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Auslegung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG geben.