Streit um versagte Einfuhrgenehmigung.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Streit um versagte Einfuhrgenehmigung.
2. Berechtigtes Interesse an der Feststellung nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wird verneint, weil die Klägerin anstelle der ihr versagten Einfuhrgenehmigungen zunächst vollen Ersatz durch neue Einfuhrgenehmigungen nachgesucht und erlangt hatte.
3. Streitwert in Einfuhrstreitigkeiten nach dem angestrebten Bruttonutzen des beabsichtigten Einfuhrgeschäfts; hier: Einfuhr von Schnittblumen aus Südafrika.