Fehlt der in der Baulasterklärung in Bezug genommene Lageplan, ist die im übrigen formgerechte erklärte …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Fehlt der in der Baulasterklärung in Bezug genommene Lageplan, ist die im übrigen formgerechte erklärte Baulast gleichwohl wirksam, wenn der Inhalt der Baulasterklärung vollständig und verständlich ist.
Ein Überbau kann nach dem Landesbaurecht nur durch eine Vereinigungsbaulast legalisiert werden. Das gilt auch, wenn ein Baukörper nur in den Luftraum des Nachbargrundstückes hineinragt.
Zur Anfechtung einer Baulast wegen Irrtums.