BVerwG 2. Senat Beschluss

Soldatenversorgung: auf das Ruhegehalt anzurechnendes Erwerbseinkommen

Soldatenversorgung; auf das Ruhegehalt anzurechnendes Erwerbseinkommen

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Beschwerde ist begründet. Das Hauptverfahren ist geeignet, den Begriff des anzurechnenden Erwerbseinkommens im Sinne des § 53 Abs. 5 SVG näher zu klären.