Kammerbeschluss mit Tenorbegründung
Kammerbeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen "Armenienresolution" des Deutschen Bundestages mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässig
Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, da der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte nicht ausreichend dargelegt hat und im Übrigen eine solche auch nicht ersichtlich ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.