EuGH Sechste Kammer Urteil

Fehlerhafte Umsetzung – Richtlinie 84/5/EWG

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Fehlerhafte Umsetzung – Richtlinie 84/5/EWG – Art. 1 Abs. 4 – Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Voraussetzungen für den Ausschluss der Mitfahrer in einem unversicherten Fahrzeug von der Entschädigung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Irland hat durch die Aufrechterhaltung der Sections 5.2 und 5.3 des Motor Insurance Agreement, das am 31. Mai 2004 zwischen dem irischen Verkehrsminister und dem Motor Insurers’ Bureau of Ireland geschlossen wurde, gegen seine Verpflichtungen aus Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 3 der Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verstoßen.

2. Irland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verletzung von Art. 1 Abs. 4 der Zweiten Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ABl. L 8, S. 17) – Ersatz von Schäden, die durch unzureichend versicherte Fahrzeuge verursacht wurden – Ausschluss unter Voraussetzungen, die über die in der Richtlinie vorgesehenen hinausgehen