Richtlinie 2002/15/EG – Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des …
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/15/EG – Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben – Keine fristgerechte Umsetzung
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (ABl. L 80, S. 35), nachzukommen