Öffentliche Liefer- und Bauaufträge
Europäische Kommission gegen Republik Zypern
Öffentliche Liefer- und Bauaufträge – Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor – Richtlinie 93/38/EWG – Vergabebekanntmachung – Vergabekriterien – Gleichbehandlung der Bieter – Grundsatz der Transparenz – Richtlinie 92/13/EWG – Nachprüfungsverfahren – Verpflichtung, die Entscheidung über die Ablehnung eines Bieters zu begründen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Verstoß gegen die Art. 4 Abs. 2 und 31 Abs. 1 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) − Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 76, S. 14) − Verpflichtung, die Entscheidung über die Ablehnung eines Bieters zu begründen − Verpflichtung, sicherzustellen, dass die Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst schnell angefochten werden können − Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz