LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit iS des BSHG nach § 54 Abs 3 Nr 2 SGB I hat nicht der Drittschuldner …

Sozialrecht

Leitsatz

Die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit iS des BSHG nach § 54 Abs 3 Nr 2 SGB I hat nicht der Drittschuldner (Versicherungsträger) vorzunehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß hierzu keine Aufforderung enthält.