EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 4

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Bildmarke, die einen Gitarrenkopf in den Farben Silber, Grau und Braun …

Hans-Peter Wilfer gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Bildmarke, die einen Gitarrenkopf in den Farben Silber, Grau und Braun darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009] – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Art. 74 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 [jetzt Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009] – Begründungspflicht – Art. 73 Satz 1 der Verordnung Nr. 40/94 [jetzt Art. 75 Satz 1 der Verordnung Nr. 207/2009] – Gleichbehandlung

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Hans-Peter Wilfer trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Juli 2008 (Sache R 78/2007-4) über die Anmeldung einer Bildmarke, die einen Gitarrenkopf in den Farben Silber, Grau und Braun darstellt, als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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