Umwelthaftung – Richtlinie 2004/35/EG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelthaftung – Richtlinie 2004/35/EG – Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Tenor
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass es die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterlass der Vorschriften, die zur Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, S. 56) erforderlich sind