EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 89/48/EWG – Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung …

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 89/48/EWG – Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen – Nichtanerkennung der Diplome, die Zugang zum Beruf des Apothekers für Laboratoriumsmedizin eröffnen – Nichtumsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, in der durch die Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2001 geänderten Fassung verstoßen, dass sie in Bezug auf den Beruf des auf Laboratoriumsmedizin spezialisierten Apothekers nicht die Maßnahmen erlassen hat, die erforderlich sind, um diese Richtlinie umzusetzen.

2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichtumsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. 1989, L 19, S. 16), in Bezug auf den Beruf des auf klinische Analysen spezialisierten Apothekers