Die Vorschrift des § 10 Abs 3 SGB V verstößt nicht gegen Art 3, Art 6 GG, obwohl sie weder die Zahl der …
Sozialrecht
Leitsatz
Die Vorschrift des § 10 Abs 3 SGB V verstößt nicht gegen Art 3, Art 6 GG, obwohl sie weder die Zahl der Kinder noch den Familienstand des Stammversicherten berücksichtigt.