EuG Siebte Kammer Beschluss zitiert von 2

Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Government of Gibraltar gegen Europäische Kommission

Nichtigkeitsklage – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Entscheidung 2009/95/EG – Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region – Einbeziehung eines Abschnitts der Hoheitsgewässer von Gibraltar und eines Bereichs auf hoher See in das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung namens "Estrecho Oriental" – Teilweise Nichtigerklärung – Untrennbarkeit – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Das Government of Gibraltar trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.

3. Das Königreich Spanien und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/95/EG der Kommission vom 12. Dezember 2008 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer zweiten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region (ABl. 2009, L 43, S. 393), soweit mit ihr das Gebiet namens „Estrecho Oriental“ (ES6120032) um die Hoheitsgewässer von Gibraltar (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebiets UKGIB0002) und einen Bereich auf hoher See erweitert wird