OVG Niedersachsen Beschluss zitiert von 3

OVG Niedersachsen – 5 LB 344/07

Verwaltungsrecht

Tenor

Der Streitwert des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht wird vorläufig auf 5 000,- EUR festgesetzt (§ 63 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG).

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 63 Abs. 1 Satz 2 GKG).