OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 20. Zivilsenat Verzichtsurteil

OLG Düsseldorf – I-20 U 66/03

Zivilrecht Abgeändert

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf vom 26. Februar 2003 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 25.000,00 Euro

B. Dr. Sch. Sch.