BGH VIa. Zivilsenat Beschluss

Rücknahme der Revision und Kostenfestsetzung KI-Titel

BGH, Beschluss vom 18. September 2023 - VIa ZR 1688/22

Zivilrecht

Tenor

Der Kläger wird, nachdem er die Revision gegen das am 1. Dezember 2022 verkündete Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12. Januar 2023 zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihm auferlegt (§ 565 Satz 1, § 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: bis 16.000 €