Die Festlegung der Mindestanforderungen an das Sehvermögen eines Kraftfahrers nach Anlage XVII zur …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Festlegung der Mindestanforderungen an das Sehvermögen eines Kraftfahrers nach Anlage XVII zur Straßenverkehrszulassungsordnung ist (aus verfassungsrechtlichen Gründen) nicht zu beanstanden.