Die Bezeichnung "Steuerberatung" neben dem Firmennamen in den Kopfzeilen von Geschäftspapieren und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Bezeichnung "Steuerberatung" neben dem Firmennamen in den Kopfzeilen von Geschäftspapieren und Stellenanzeigen einer Steuerberatungsgesellschaft ist mit § 43 Abs 4 S 1 und 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie mit § 57a Steuerberatungsgesetz (StBerG) vereinbar.