EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 31

Wettbewerb – Kartelle

William Prym GmbH & Co. KG und Prym Consumer GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Wettbewerb – Kartelle – Europäischer Markt für Kurzwaren (Nadeln) – Aufteilung der Produktmärkte – Aufteilung des räumlichen Marktes – Geldbuße – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Begründungspflicht – Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung – Mitteilung über Zusammenarbeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die in Art. 2 der Entscheidung K(2004) 4221 endg. der Kommission vom 26. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F-1/38.338 – PO/Nadeln) gegen die William Prym GmbH & Co. KG und die Prym Consumer GmbH & Co. KG verhängte Geldbuße wird auf 27 Mio. Euro festgesetzt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die William Prym GmbH & Co. KG und die Prym Consumer GmbH & Co. KG tragen 90 % ihrer eigenen Kosten und 90 % der Kosten der Kommission; diese trägt 10 % ihrer eigenen Kosten und 10 % der Kosten der William Prym GmbH & Co. KG und der Prym Consumer GmbH & Co. KG.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004) 4221 endg. der Kommission vom 26. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F-1/38.338 – PO/Nadeln), soweit sie die Klägerinnen betrifft, hilfsweise auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße