EuGH Fünfte Kammer Urteil

Richtlinie 2004/80/EG – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/80/EG – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Entschädigung der Opfer von Straftaten – Keine fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (ABl. L 261, S. 15) nachzukommen