Togoischen Staatsangehörigen droht auch gegenwärtig und auf absehbare Zeit bei einer Rückkehr in ihr …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Togoischen Staatsangehörigen droht auch gegenwärtig und auf absehbare Zeit bei einer Rückkehr in ihr Heimatland nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung aufgrund der Stellung eines Asylantrages in der Bundesrepublik Deutschland (Bestätigung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl Urt v 23.10.1995 - 3 L 4619/95 -).