Togoischen Staatsangehörigen droht bei einer Rückkehr in ihr Heimatland gegenwärtig keine politische …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Togoischen Staatsangehörigen droht bei einer Rückkehr in ihr Heimatland gegenwärtig keine politische Verfolgung wegen der Stellung eines Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland.