EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 8

Gemeinschaftsbildmarke mit Glasoberflächenmuster KI-Titel

Bildmarke · Glasoberfläche · Eignung zur Kennzeichnung · HABM · Marke

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Glaverbel SA trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2006 (Sache R 986/2004-4) über die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die die Maserung einer Glasoberfläche darstellt

Angaben zur Rechtssache

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