BVerfG 3. Kammer des Zweiten Senats Prozesskostenhilfebeschluss
PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Verfassungsrecht
Tenor
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe mit Wirkung ab 6. November 2010 bewilligt und Rechtsanwalt Sch. beigeordnet.