BVerfG 3. Kammer des Zweiten Senats Prozesskostenhilfebeschluss

PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Verfassungsrecht

Tenor

Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe mit Wirkung ab 6. November 2010 bewilligt und Rechtsanwalt Sch. beigeordnet.