OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Hat der Personalrat in Beförderungsangelegenheiten wissenschaftlich tätiger Beamter mitzubestimmen, "wenn sie …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Hat der Personalrat in Beförderungsangelegenheiten wissenschaftlich tätiger Beamter mitzubestimmen, "wenn sie es beantragen", so genügt ein Antrag eines der Bewerber.