Hat der Personalrat in Beförderungsangelegenheiten wissenschaftlich tätiger Beamter mitzubestimmen, "wenn sie …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Hat der Personalrat in Beförderungsangelegenheiten wissenschaftlich tätiger Beamter mitzubestimmen, "wenn sie es beantragen", so genügt ein Antrag eines der Bewerber.