EuG Beschluss zitiert von 1

Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb

Cementos Portland Valderrivas, SA gegen Europäische Kommission

Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Auskunftsverlangen – Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K(2011) 2368 endg. der Kommission vom 30. März 2011 in einem Verfahren nach Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates (Sache 39520 – Zement und verwandte Produkte)