OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Ladengeschäft in eine Spielhalle umgebaut …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Ladengeschäft in eine Spielhalle umgebaut wird.

2. Die Einführung von sanierungserheblichen Belangen durch die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des § 15 StBauFG ist zulässig. Mit dem Fortschreiten des Sanierungsverfahrens nehmen auch die Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu.