Eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Ladengeschäft in eine Spielhalle umgebaut …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Ladengeschäft in eine Spielhalle umgebaut wird.
2. Die Einführung von sanierungserheblichen Belangen durch die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des § 15 StBauFG ist zulässig. Mit dem Fortschreiten des Sanierungsverfahrens nehmen auch die Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu.