EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 3

Zugang zu Dokumenten

Gert-Jan Dennekamp gegen Europäisches Parlament

Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend die Teilnahme bestimmter Mitglieder des Europäischen Parlaments an der Regelung über ein zusätzliches Ruhegehalt – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme betreffend den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen – Art. 8 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 45/2001 – Übermittlung personenbezogener Daten

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Gert-Jan Dennekamp trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments.

3. Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung A (2008) 22050 des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2008, mit der dem Kläger der Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend die Teilnahme bestimmter Mitglieder des Europäischen Parlaments an der Regelung über ein zusätzliches Ruhegehalt verweigert wurde