OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Der Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde im Versammlungsrecht ist gegenüber dem primär zuständigen Landkreis …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde im Versammlungsrecht ist gegenüber dem primär zuständigen Landkreis kein anfechtbarer Verwaltungsakt.