Der Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde im Versammlungsrecht ist gegenüber dem primär zuständigen Landkreis …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde im Versammlungsrecht ist gegenüber dem primär zuständigen Landkreis kein anfechtbarer Verwaltungsakt.