OLG Köln · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Berufung gegen Urteil zur Kostenverteilung zurückgewiesen KI-Titel

Berufung · Kostenverteilung · vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (12 0 149/18) vom 18.12.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.